Nachmittagsbetreuung und Randstundenbetreuung
- Ganztagschule
- 19652
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler im 5. und 6. Jahrgang können zu Beginn des Schuljahres ihr Kind für bis zu vier Nachmittage (Montag bis Donnerstag, jeweils von 13.30 bis 15.00 Uhr) für die Nachmittagsbetreuung anmelden. Mit der Anmeldung verpflichtet sich das Kind zur Teilnahme. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Schuljahr; eine Abmeldung ist frühestens zum Halbjahr möglich. Bei Nichtteilnahme aufgrund von Krankheit o.ä. ist eine Entschuldigung an folgende E-Mail zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Sie entscheiden für jeden Tag einzeln, ob Ihr Kind an der Hausaufgabenbetreuung oder an einer der Ganztags-Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen Sport, Soziales oder Musisch-Kulturelle Bildung teilnimmt.
Sollte außerplanmäßig der Unterricht Ihres Kindes früher schließen oder später beginnen, so steht in der 1., 5. und 6. Stunde eine pädagogische Mitarbeiterin zur sogenannten "Randstundenbetreuung" zur Verfügung. Es gibt also keine unbeaufsichtigten "Freistunden".